Verfügbarkeitsquote

Bibliothekskundinnen und -kunden verfügen über Bibliotheksdirektorinnen, wann immer sie ihrer habhaft werden können. Das ist immer liebevoll, anerkennend und freudig gemeint.

In der Stadt– die Direkorin ist gerade schwer bepackt mit einer Gießkanne und diversen Bilderrahmen für Bibliotheksaushänge– geht es meistens mit den Worten los:

„Ach! Wo ich Sie grad sehe …“

… und endet damit, dass die Arme der Direktorin lang und länger werden und sie innerlich um Erbarmen fleht.

In der Bibliothek selbst wird sie zu fast jeder Tag- und Nachtzeit angeklingelt. Wenn sie sich heimlich am Wochenende ins Büro geschlichen hat, läutet bestimmt die Türglocke, weil jemand doch gestern seine Handschuhe, seinen Schirm, die Weste vom Sohn, die Schwimmtasche der Tochter oder gar seine Schuhe vergessen hat. Auch das Telefon gibt keine Ruhe, und dann hört die Direktorin auch am Samstag– nach Schließung der Bibliothek um 16 Uhr– immer den nett gemeinten Vorwurf, sie sei ja nie da!

Tja, man wünscht sich eine Bibliotheksdirektorin, die montags bis samstags (mindestens!) von 8 bis 20 Uhr ubiquitär verfügbar ist. Das sind doch nur 60 Stunden und sollte wirklich kein Problem sein, oder? Sie sollte zudem am Telefon, an den Infoplätzen und überhaupt an allen Stellen der Bibliothek zugleich ansprechbar sein.

Der Knaller war die Kundin, die in der letzten Woche bei der Kinderbibliothekarin die Frage losliess, ob die Direktorin denn überhaupt noch hier arbeiten würde?

Da die Fortbildung „Wie klone ich mich richtig?“ leider ständig ausgebucht ist, werden die Kolleginnen in Zukunft darauf antworten:

„Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ich habe unsere Chefin selbst seit Monaten nicht mehr gesehen!“ 😉